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Haushaltsplanung
im neuesten Bundesgesetzblatt Nr. 7 vom 25.02.2011 ist auf Seite 265 nunmehr die Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreform-gesetzes im Jahr 2011 veröffentlicht.
Der Erhöhungsvervielfältiger wurde auf 6 Prozentpunkte festgesetzt. (2010: 6 v.H.)
Damit beträgt die
Gewerbesteuerumlage in Bayern 2011 insgesamt 70 v.H. (2010: 71 v.H.)
Der Vervielfältiger 2011 setzt sich somit wie folgt zusammen:
Bundesvervielfältiger (§ 6 Abs. 3 GFRG)
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14,5 Prozentpunkte
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Landesvervielfältiger (§ 6 Abs. 3 GFRG):
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Basis-Umlage Land
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20,5 Prozentpunkte
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erhöhte Umlage
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29,0 Prozentpunkte
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49,5 Prozentpunkte
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Erhöhungszahl (§ 6 Abs. 5 GFRG)
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6,0 Prozentpunkte
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55,5 Prozentpunkte
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Vervielfältiger insgesamt
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70,0 Prozentpunkte
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