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Einzelplan 9
Die Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2012 wurde bislang noch nicht veröffentlicht. Erste Prognosen liegen jedoch schon vor.
Der Erhöhungsvervielfältiger wird voraussichtlich auf 5 Prozentpunkte festgesetzt. (2011 und 2010: 6 v.H.)
Damit beträgt die
Gewerbesteuerumlage in Bayern 2012 insgesamt 69 v.H. (2011: 70 v.H. / 2010: 71 v.H.)
Der Vervielfältiger 2012 setzt sich (voraussichtlich) somit wie folgt zusammen:
Bundesvervielfältiger (§ 6 Abs. 3 GFRG)
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14,5 Prozentpunkte
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Landesvervielfältiger (§ 6 Abs. 3 GFRG):
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Basis-Umlage Land
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20,5 Prozentpunkte
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erhöhte Umlage
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29,0 Prozentpunkte
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49,5 Prozentpunkte
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Erhöhungszahl (§ 6 Abs. 5 GFRG)
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5,0 Prozentpunkte
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54,5 Prozentpunkte
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Vervielfältiger insgesamt
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69,0 Prozentpunkte
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