Einzelplan 9

 

 

 

 

Die Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2012 wurde bislang noch nicht veröffentlicht. Erste Prognosen liegen jedoch schon vor.

Der Erhöhungsvervielfältiger wird voraussichtlich auf 5 Prozentpunkte festgesetzt. (2011 und 2010: 6 v.H.) 

Damit beträgt die

Gewerbesteuerumlage in Bayern 2012 insgesamt 69 v.H. (2011: 70 v.H. / 2010: 71 v.H.)

 

 

Der Vervielfältiger 2012 setzt sich (voraussichtlich) somit wie folgt zusammen:

 

Bundesvervielfältiger (§ 6 Abs. 3 GFRG)
 
14,5 Prozentpunkte  
Landesvervielfältiger (§ 6 Abs. 3 GFRG):
 
 
Basis-Umlage Land
20,5 Prozentpunkte
 
erhöhte Umlage
29,0 Prozentpunkte  
 
 
49,5 Prozentpunkte
 
Erhöhungszahl (§ 6 Abs. 5 GFRG)
5,0 Prozentpunkte
 
 
 
54,5 Prozentpunkte
 
 
 
Vervielfältiger insgesamt
 
69,0 Prozentpunkte